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Zone | |
Tag-Schutzzone 1: | |
Nacht-Schutzzone: | |
Wohngebäude: | |
Res. Schalldämmmaß | |
auslösend | |
- Baujahr vor 1975: | |
- Baujahr 1975 und später: | |
erforderlich: | |
Frühere Förderungsansprüche | |
gemäß Planfeststellung: | |
freiwilliges Schallschutzprogramm Filderregion: | |
Voraussichtliche Aufwandsentschädigung | |
Fenster: | |
Lüfter: | |
Kostenerstattung des förderfähigen Eigenanteils aus freiwilligem Programm: | |
Zuständige Behörde: | |
Aufgrund des neuen Fluglärmgesetzes war der Lärmschutzbereich für den Flughafen Stuttgart neu festzusetzen. Dies erfolgte mit der Veröffentlichung der Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Stuttgart am 29. Dezember 2010. Nach Fluglärmgesetz kann der Eigentümer einer Wohnung die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen beantragen, wenn das Grundstück, auf dem die Wohnung oder das Haus errichtet ist, in der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone liegt. Ob und welche Aufwendungen tatsächlich erstattungsfähig sind, hängt auch davon ab, ob bereits im Rahmen früherer Schallschutzprogramme Förderungen gewährt worden sind.
Ob Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone liegt und ob und ggf. welche Aufwendungen für baulichen Schallschutz erstattungsfähig sind, können Sie mit Hilfe der Adresssuche und der Kartendarstellung auf dieser Internetseite prüfen. Unter Informationen zum Schallschutzprogramm finden Sie neben einer Informationsbroschüre mit allem Wissenswerten auch hilfreiche Formulare für eine leichtere Abwicklung der Erstattung von Aufwendungen.
Impressum gemäß Teledienstegesetz § 6